FAQ`s zu Reiseversicherungen

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FAQ´s zu unseren Auslands-Versicherungen der Mondial Assistance

Um Ihnen die Auswahl der richtigen Auslands-Versicherung der Mondial Assistance zu erleichtern, haben wir hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter, die Sie gerne über den für Sie günstigsten Deckungsschutz informieren.

Wenn Sie sich die FAQ´s nochmals in Ruhe durchsehen wollen, können Sie diese hier auch als PDF herunterladen: Auslands-Reiseversicherung Info-Flyer (PDF)

Was genau deckt die Reiserücktrittskosten-Versicherung ab?

Wie muss ich die Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen?

Wann muss ich die Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen?

Wann erhalte ich die Versicherungsunterlagen der Reiserücktrittskosten-Versicherung?

Was bedeutet im Schadenfall der ausgewiesene Selbstbehalt der Reiserücktrittskosten-Versicherung?

Was genau deckt die Auslands-Reiseversicherung auf der Reise ab und wann ist sie abzuschließen?

Wann muss ich die Auslands-Reiseversicherung bezahlen?

Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich zwischendurch für ein paar Tage wieder in Deutschland bin?

Kann ich eine Verlängerung vom Ausland aus durchführen? Wann muss ich das machen?

Wenn ich früher als geplant zurückkehre, bekomme ich dann einen Teil der Prämie zurück erstattet?

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich im Ausland krank werde oder einen Unfall habe?

Sind chronische Erkrankungen und Nachuntersuchungen abgedeckt?

Wo hat die Versicherungsgesellschaft ihren Sitz? Sprechen die Mitarbeiter Deutsch?

Wie lange dauert die Rückerstattung im Schadenfall?

Was beinhaltet die Gepäck-Zusatzversicherung?

Was genau deckt die Reiserücktrittskosten-Versicherung ab?

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung deckt anfallende Stornierungskosten bei TravelWorks ab, sollte der Aufenthalt aus Gründen wie plötzlich auftretende Erkrankung des Reiseteilnehmers oder eines nahen Angehörigen nicht mehr durchführbar sein. Weiterhin greift die Versicherung in Fällen wie unerwarteter Arbeitslosigkeit und durchgefallenen Prüfungen, sofern der Wiederholungstermin in den Reisezeitraum fällt.

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Wie muss ich die Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen?

Seit dem 01.02.2009 wird ausschließlich die Reiserücktrittskosten-Versicherung über die deutsche Niederlassung der Mondial Assistance International  S.A. abgeschlossen.

Falls Sie sich nicht online oder über den PDF-Katalog für eines unserer Programme anmelden, geben Sie bitte im Feld Bemerkung den Zusatz Mondial Assistance Reiserücktrittskosten-Versicherung an. Alternativ können Sie auch das Formular in folgendem Flyer ausfüllen und  zusammen mit der Anmeldung für das Programm an TravelWorks senden: Reiserücktrittskosten-Versicherung Info-Flyer (PDF)

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Wann muss ich die Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen?

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung sollte direkt mit der Reiseanmeldung abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss von der Versicherung genehmigt werden. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Versicherungsprämie nach Erhalt der Rechnung umgehend an TravelWorks gezahlt worden ist.

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Wann erhalte ich die Versicherungsunterlagen der Reiserücktrittskosten-Versicherung?

Zusammen mit der Bestätigung und Rechnung des gebuchten Programms erhalten Sie auch die Rechnung und den Versicherungsausweis für die Reiserücktrittskosten-Versicherung.

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Was bedeutet im Schadenfall der ausgewiesene Selbstbehalt der Reiserücktrittskosten-Versicherung?

Im Schadenfall und nach Prüfung durch die Versicherung (eine Kostenübernahme kann nur die Versicherung entscheiden, nicht TravelWorks) müssen 20% der Stornierungskosten (mind. 25 €) vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Die Staffelung der Stornierungskosten kann den Reisebedingungen entnommen werden.

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Was genau deckt die Auslands-Reiseversicherung auf der Reise ab und wann ist sie abzuschließen?

Die Auslands-Reiseversicherung versichert Teilnehmer aller TravelWorks-Programme während Reisen, Gastschulaufenthalten, Praktika, Tätigkeiten im Rahmen des Work & Travel Programms und der Freiwilligenarbeit für Aufenthalte bis max. 24 Monate. Die Auslands-Reiseversicherung kann bis spätestens 3 Werktage vor Reisebeginn bei uns abgeschlossen werden, empfohlen wird ein Abschluss mind. 6 Wochen vor Reisebeginn.

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Wann muss ich die Auslands-Reiseversicherung bezahlen?

Die Prämie der Auslands-Reiseversicherung muss vor Reisebeginn bezahlt werden, sobald Ihnen die entsprechende Rechnung und der Versicherungsausweis zugesandt wurden (in der Regel 2-4 Wochen vor Abreise).

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Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich zwischendurch für ein paar Tage wieder in Deutschland bin?

Sowohl beim Light- als auch beim Premium-Versicherungsschutz sind Sie bei einer bis zu 6-wöchigen Reiseunterbrechung pro Kalenderjahr auch in Ihrem Heimatland versichert.

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Kann ich eine Verlängerung vom Ausland aus durchführen? Wann muss ich das machen?

Im Fall einer Verlängerung des Aufenthaltes kann die Versicherung auf insgesamt max. 24 Monate verlängert werden, denn TravelWorks ist grundsätzlich verpflichtet, alle Teilnehmer über die gesamte Reisedauer - bis zu 24 Monate - zu versichern.

Bei Verlängerung der Auslands-Reiseversicherung im Rahmen der Light- bzw. Premium-Variante schicken Sie uns bitte eine E-Mail an versicherung@travelworks.de

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Wenn ich früher als geplant zurückkehre, bekomme ich dann einen Teil der Prämie zurück erstattet?

Im Fall einer nicht in Anspruch genommenen Versicherung (nicht gültig für die Reiserücktrittskosten-  und die Gepäck-Zusatzversicherung) können die nicht genutzten Monate bei der Versicherung geltend gemacht werden. Es erfolgt eine Gutschrift durch TravelWorks.

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Wie muss ich mich verhalten, wenn ich im Ausland krank werde oder einen Unfall habe?

Bei Notfällen oder Erkrankungen im Ausland muss umgehend die Notrufzentrale der jeweiligen Versicherung kontaktiert werden, um Kostenübernahmen bzw. Rückerstattungen gewährleisten zu können.

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Sind chronische Erkrankungen und Nachuntersuchungen abgedeckt?

Behandlungskosten für Erkrankungen oder Notfälle, die auf chronische gesundheitliche Probleme zurückzuführen oder die Folge von im Vorfeld bereits aufgetretenen Krankheiten sind, können über keine der Versicherungsvarianten abgedeckt werden.

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Wo hat die Versicherungsgesellschaft ihren Sitz? Sprechen die Mitarbeiter Deutsch?

Die Mondial Assistance International S.A., das Unternehmen hat ihren Sitz und die Notrufzentrale in München, Deutschland. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt auf Deutsch.

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Wie lange dauert die Rückerstattung im Schadenfall?

Im Rahmen des Mondial Assistance Light- und Premium-Versicherungsschutzes erfolgt die Rückerstattung der Kosten, abzüglich der ausgewiesenen Selbstbehalte (in der Regel 25 € pro Schadenfall), innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

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Was beinhaltet die Gepäck-Zusatzversicherung?

Im Rahmen des Mondial Assistance Light- und Premium-Versicherungsschutzes kann die Gepäck-Zusatzversicherung hinzugebucht werden und wird analog zur Dauer des Versicherungsschutzes ausgestellt.

Eine eventuelle Prämienrückerstattung bezieht sich ausschließlich auf die Auslands-Reiseversicherung, nicht auf die Gepäck-Zusatzversicherung.

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FAQ

Tel: 0 25 06 - 83 03 - 0
Mo. - Fr.: 9 - 18 Uhr

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