Als Backpacker in Neuseeland unterwegs
Du liegst mit geschlossenen Augen am Strand, außer Deinen Fußspuren ist der Sand völlig unberührt. Du denkst an einige tolle Erlebnisse, die Du schon hattest: Klettern auf einem tiefblauen Gletscher, Kiwis, Äpfel und Birnen pflücken und dampfende Geysire in Rotorua. Was kommt wohl morgen? Vielleicht wirst Du einen Vulkan von nahem sehen? Oder Du suchst Dir einfach mal wieder einen Job in einer anderen Stadt? Eine schwierige Entscheidung, aber Du hast ja noch viel Zeit...
Partnerbüro als Anlaufpunkt

Auch nach dem Infoworkshop und den ersten Tagen bleibt das Partnerbüro in Auckland mitsamt seiner Infrastruktur Deine Anlaufstelle.
Neben der Hilfe bei der Jobsuche hält unser Partnerbüro auch für Deine Freizeit und für geplante Reisen jede Menge Tipps und Angebote bereit. Und solltest Du je in Schwierigkeiten kommen, kannst Du die Mitarbeiter des Partnerbüros problemlos telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Im Notfall ist per 24-Stunden-Notrufnummer immer jemand für Dich da!
Weiterhin Jobsuche
Auch die Jobdatenbank, der Lebenslaufgenerator bzw. die persönliche Jobberatung stehen Dir für die gesamte Zeit als Backpacker in Neuseeland zur Verfügung. Das ist praktisch, denn schließlich willst Du herumreisen und benötigst dann meist wieder einen neuen Job.
Ansprechpartner
Natürlich stehen auch wir hier in Deutschland Dir und Deiner Familie jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, während Du als Backpacker in Neuseeland unterwegs bist. Aufgrund der Zeitverschiebung ist es aber häufig einfacher und vor allem schneller, wenn Du Dich erst einmal an unseren Partner in Neuseeland wendest.
Verlängerung & Rückflug

Grundsätzlich ist es Dir mit dem Working Holiday Visum möglich bis zu 12 Monate in Neuseeland zu jobben und zu reisen. Bereits vor Abreise gibst Du an, wann Du voraussichtlich wieder die Heimreise antreten willst. Dementsprechend stellen wir Dir Dein Flugticket aus, das allerdings nur max. 10 Monate im Voraus gebucht werden kann.
Die Änderungen dieses angegebenen Rückflugdatums (nicht aber von Abflugs- oder Zielorten) ist grundsätzlich möglich. Wenn Du also länger als geplant bleiben möchtest oder vor Ort entscheidest, dass Du den Aufenthalt verlängern oder verkürzen willst, dann musst Du vor Ort direkt bei der Fluggesellschaft eine Umbuchung Deines Tickets gegen eine Gebühr vornehmen lassen. Das geht natürlich nur, wenn zum gewünschten Termin noch Plätze frei sind. Daher gilt auch, dass Du eine Umbuchung so früh wie möglich vornehmen solltest.
Da Dein Flugticket nur zwölf Monate Gültigkeit besitzt, musst Du allerdings spätestens am letzten Gültigkeitstag Deines Tickets wieder in Frankfurt ankommen.
Dein Working-Holiday-Visum kann nach Ablauf der 12 Monate auf 3 weitere verlängert werden, wenn Du mindestens 3 Monate Fruitpicking nachweisen kannst. Falls Du diese Voraussetzungen erfüllst und das Working Holiday Visum verlängern willst, so ist dies u.U. mit Selbstzahlung eines neuen Rückflugtickets möglich.
Zwischenstopps

Wenn Du auf Deiner Flugroute noch längere Zwischenstopps in anderen Ländern machen willst, geht die Zeit, die Du dort verbringst, von Deiner Zeit in Neuseeland ab. Die maximale Aufenthaltsdauer beschränkt sich in jedem Fall auf 12 Monate. Bitte beachte, dass alle Rückflüge generell nur max. 10 Monate im Voraus gebucht werden können. Wer einen 12-Monatigen Aufenthalt plant, muss, unabhängig ob ein Stoppover erfolgt oder nicht, das Ticket vor Ort umbuchen.
Zertifikat
Nach Deiner Rückkehr stellen wir Dir ein Zertifikat über Deinen Auslandsaufenthalt aus, das bescheinigt, wo und wie lange Du unterwegs gewesen bist und was Du vor Ort gemacht hast.








