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Jobben & Reisen in Neuseeland
NZ-Beratungsrunde:
- Am 1. & 3. Mittwoch im Monat, 17 Uhr, bei uns in Münster, ca. 1,5-2 Std..
- Begrenzte Teilnehmeranzahl, bitte melden Sie sich an, unter: neuseeland@travelworks.de
- Ausführliche Infoveranstaltungen mit Vorträgen auch deutschlandweit.
Schweizer Gletscher, schottische Highlands, isländische Geysire, mediterrane Palmen – in Neuseeland finden Sie eine kontrastreiche Kombination verschiedenster europäischer Landschaften.
Aber das ist längst nicht alles:
Hier können Sie mittags Ski fahren und sich abends von der Sonne am Strand bräunen lassen. Außerdem ist Kiwi-Land Neuseeland bekannt für seine abenteuerlichen Sportangebote wie Rafting, Fallschirmspringen oder Bungee Jumping.
Wagen auch Sie den Sprung ans andere Ende der Welt mit Work & Travel in Neuseeland!
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wann kann ich das Programm beginnen?
Kann ich auch teilnehmen, wenn ich älter als 30 Jahre oder kein deutscher Staatsbürger bin?
Wie ist das mit dem Nachweis von 4200 NZ$ (ca. 2250 €)?
Welche Jobs kann ich in Neuseeland finden?
Und wie läuft das dann genau mit der Jobsuche?
Welchen Lohn kann ich für meine Tätigkeit erwarten?
Wann muss ich spätestens das Visum beantragen?
Brauche ich für Neuseeland spezielle Impfungen?
Und wenn ich mich spontan entschließe, meinen Aufenthalt zu verlängern oder zu verkürzen?
Wie finde ich eine Unterkunft?
Welche Kosten kommen noch auf mich zu?
Gilt mein Führerschein auch in Neuseeland?
Kann mein(e) Freund(in) mitkommen?
Und wie lerne ich andere Leute kennen?
Was sollte man an Gepäck mitnehmen?
Kann meine dortige Tätigkeit auch als Praktikum gelten?
Gibt es die Möglichkeit während des Aufenthalts weiter Kindergeld zu beziehen?
Was sind die nächsten Schritte?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wenn Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt, deutscher Staatsbürger sind und über einen Betrag von 4200 NZ$ (ca. 2250 €) verfügen, haben Sie die wesentlichen Kriterien zur Beantragung des Working-Holiday-Visums erfüllt. Außerdem dürfen Sie nicht mit Ihren Kindern reisen. Mit dem Working-Holiday-Visum dürfen Sie sich maximal 12 Monate in Neuseeland aufhalten und Ihre Reisekasse mit Jobs auffrischen. Seit einigen Monaten dürfen Sie auch bis zu 12 Monate bei einem Arbeitgeber ar-beiten. Je besser Ihre Englischkenntnisse sind umso besser sind Ihre Chancen bei der Jobsuche.
Wann kann ich das Programm beginnen?
Abreisen sind ganzjährig möglich, anmelden sollten Sie sich dann spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Abflug. Die genauen Daten finden Sie auf unter Flugrouten Neuseeland
Kann ich auch teilnehmen, wenn ich älter als 30 Jahre oder kein deutscher Staatsbürger bin?
Eine Teilnahme an diesem Programm ist nur bis zu einem Alter von 30 Jahren möglich. Wichtig ist das Alter bei Visumsbean-tragung: Sie können dann auch noch einreisen, wenn Sie bereits 31 Jahre alt sind. Nach Ausstellungsdatum hat man zwölf Monate Zeit, einzureisen. Österreichische und schweizer Staatsbürger können leider kein Working-Holiday-Visum für Neusee-land beantragen.
Wie ist das mit dem Nachweis von 4200 NZ$ (ca. 2250 €)?
Der Nachweis ist unabhängig von unserem Programm und einzig notwendig zur Visumsbeantragung: Bei Einreise müssen Sie einen aktuellen Kontoauszug vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie über diese Summe verfügen. Sie sollten allerdings auch davon ausgehen, dass Sie diesen Betrag vor Ort ausgeben werden.
Welche Jobs kann ich in Neuseeland finden?
Im Prinzip können Sie in Neuseeland jeden Job in jedem Bereich annehmen. Viele Teilnehmer finden eine Stelle im Gastgewerbe, im Tourismus, in Supermärkten, als Ernte- oder Farmhelfer, und auch Hostels haben manchmal Personalbedarf.
Über die Organisation WWOOF (Willing Workers on Organic Farms) können Sie sich Arbeit auf Farmen organisieren – eine Mitgliedschaft bei WWOOF können Sie in unserem Partnerbüro in Auckland abschließen.
Außerdem ist unsere Partnerorganisation die ganze Zeit Anlaufstelle bei Fragen. Im Büro in Auckland nehmen Sie an einem Infoworkshop teil, es gibt ein „Jobboard“, Sie haben kostenlosen Internetzugang, Zeitungen liegen aus etc.
Und wie läuft das dann genau mit der Jobsuche?
Nach Anmeldung erhalten Sie von uns ein Informationshandbuch, mit vielen Informationen zur Jobsuche:
- Wo suche ich nach einem Job?
- Wie sieht ein neuseeländischer Lebenslauf aus?
- Was ziehe ich zum Vorstellungsgespräch an etc.?
Im Rahmen der Infoveranstaltung in Auckland erhalten Sie weitere Informationen. Und dann ist Initiative gefragt! Am einfachsten ist es, wenn Sie bei der Jobsuche nicht zu wählerisch sind und sehr engagiert an die Sache rangehen. Unter Umständen müssen Sie auch mal einen Job annehmen der schlecht bezahlt, langweilig oder auch anstrengend ist.
Manchmal müssen Sie für einen Job in eine andere Stadt fahren oder Arbeitskleidung (z.B. Sicherheitsschuhe) kaufen. Sein Sie sich bewusst, dass der Job Ihnen nicht zufliegt und dass Sie viel Initiative und Engagement zeigen müssen.
Welchen Lohn kann ich für meine Tätigkeit erwarten?
Da es sich zumeist um Aushilfsjobs handelt, kann man etwa mit einem Stundenlohn um 6 € bis 8 € rechnen: abzüglich von derzeit 19,5 % Steuern. Unsere Partnerorganisation hilft Ihnen bei der Beantragung der Steuernummer und auch bei der Eröffnung eines Bankkontos.
Wann muss ich spätestens das Visum beantragen?
Sie können das Working Holiday Maker Visum das ganze Jahr über die Website der neuseeländischen Botschaft beantragen, die Bestätigung erhalten Sie etwa 2 bis 4 Wochen nach der Beantragung. Sie benötigen hierfür einen noch mindestens zwei Jahre gültigen Reisepass. Um im sozialen oder medizinischen Bereich arbeiten zu können, benötigen Sie eine Gesundheitsun-tersuchung, in diesem Fall dauert die Beantragung länger.
Welche Flugrouten gibt es?
Wir haben für Sie Gruppenflüge organisiert – jeden Monat gibt es mehrere Abflugtermine. Auf dem Hinweg fliegen Sie von Frankfurt nach Auckland. Dort findet auch Ihre Orientierungsveranstaltung statt, und im Youth Hostel in Auckland haben wir zwei Nächte für Sie reserviert. Für Weiter- und Rückflüge gibt es mehrere Varianten, die genauen Routen finden Sie unter Flugrouten Neuseeland.
Brauche ich für Neuseeland spezielle Impfungen?
Nein, es gibt für Neuseeland keine vorgeschriebenen Impfungen Sie sollten aber alle Impfungen haben bzw. auffrischen, die auch in Deutschland notwendig sind (z.B. Polio, Diphtherie, Tetanus).
Sie sollten sich vor Ihrer Abreise in jedem Fall einmal beim Hausarzt durchchecken lassen. Unter www.travelmed.de können Sie genauere Informationen einsehen. Sollten Sie für den Rückflug einen Stopp eingeplant haben, müssen Sie sich in jedem Fall nach den erforderlichen Impfungen und Einreisebestimmungen des Landes erkundigen.
Und wenn ich mich spontan entschließe, meinen Aufenthalt zu verlängern oder zu verkürzen?
Änderungen von Flugdaten (nicht aber von Abflugs- oder Zielorten) sind grundsätzlich möglich. Vor Ort können Sie Ihr Ticket direkt bei der Fluggesellschaft gegen eine Gebühr umbuchen, natürlich abhängig davon, ob noch Plätze zum gewünschten Termin frei sind. Grundsätzlich gilt, dass Sie eine Umbuchung so früh wie möglich vornehmen sollten.
Das Flugticket hat zwölf Monate Gültigkeit, d.h. Sie müssen am letzten Gültigkeitstag Ihres Tickets wieder in Frankfurt ankommen. Eine Verlängerung darüber hinaus ist – genau wie eine Visumsverlängerung - nicht möglich. Wenn Sie auf Ihrer Flugroute noch längere Zwischenstopps in anderen Ländern machen wollen, geht die Zeit, die Sie dort verbringen, von Ihrer Zeit in Neuseeland ab. Da die Rückflüge aus buchungstechnischen Gründen keine 12 Monate in die Zukunft eingebucht werden können, müssen Sie den Rückflug ggf. einmal vor Ort gegen eine Gebühr umbuchen.
Wie finde ich eine Unterkunft?
Die ersten zwei Übernachtungen in Neuseeland sind im Programmpreis enthalten – ein Bett in einem zentral gelegenen Hostel in Auckland haben wir bereits für Sie reserviert. Die meisten Teilnehmer wohnen während ihres weiteren Aufenthalts auch in Hostels, die in Neuseeland weit verbreitet und der Treffpunkt für Reisende aus aller Welt sind.
In der Regel gibt es eine Küche, Waschmaschinen, einen Fernsehraum etc. und es ist nicht schwer, dort Anschluss zu finden. Wer länger in einer Stadt bleibt, sollte sich überlegen, in eine WG zu ziehen oder gemeinsam mit anderen Rucksackreisenden eine zu gründen!
Wenn Sie richtig „low budget“ reisen wollen, sollten Sie mit Zelt reisen – Campingplätze gibt es in ganz Neuseeland, und auch viele der Backpacker-Hostels haben einen kleinen Zeltplatz. Wild zelten ist in Neuseeland verboten! Einen Schlafsack mitzunehmen oder vor Ort zu kaufen lohnt sich in jedem Fall.
In Auckland können sie außerdem eine Mitgliedschaft bei WWOOF (Willing Workers on Organic Farms) abschließen. Hiermit können Sie dann (unbezahlte) Arbeit gegen Kost und Logis auf den WWOOF Bauernhöfen im gesamten Land leisten.
Wie reise ich am besten?
Viele Backpacker nützen die relativ billigen Fernstrecken-Busse. Wir raten allen Teilnehmern davon ab, per Anhalter durch Neuseeland zu reisen! Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich mit anderen Reisenden zu Fahrgemeinschaften zusammenzuschließen.
In den meisten Jugendherbergen kann man am schwarzen Brett Zettel von Leuten finden, die Mitfahrgelegenheiten anbieten und gegen eine Beteiligung an den Benzinkosten andere Reisende mitnehmen.
Welche Kosten kommen noch auf mich zu?
Neben den Programmkosten sollten Sie auf jeden Fall mit folgenden Kosten rechnen:
- Visum ca. 65 €
- Unterkunft, Mahlzeiten, Transport, persönliche Ausgaben ca. 35-50 € pro Tag – abhängig vom Lebensstil!
- Reiseversicherung ab 42 € pro Monat (können Sie bei TravelWorks abschließen)
- Ggf. Impfungen bei Stopp-over Aufenthalten
- Ausgaben für Exkursionen u. Ä.
Gilt mein Führerschein auch in Neuseeland?
Nein, für Neuseeland als auch Australien benötige Sie einen internationalen Führerschein, welcher in Verbindung mit dem EU Führerschein gültig ist.
Kann mein(e) Freund(in) mitkommen?
Ja, Sie können bei der Anmeldung einen Reisepartner angeben und in der Regel dann auch zur gleichen Zeit das Programm beginnen. Untergebracht werden Sie am Anfang im selben Hostel. Sie nehmen dann auch zusammen an der Infoveranstaltung teil und können anschließend zusammen weiterreisen. Ihnen sollte jedoch klar sein, dass es schwieriger ist, immer zusammen bzw. in einem Ort einen Job zu finden.
Und wie lerne ich andere Leute kennen?
Vier Wochen vor Abreise erhalten Sie von uns eine Liste aller Teilnehmer, die sich zusammen mit Ihnen auf die Reise nach Neuseeland machen. Mit den anderen Teilnehmern sind Sie auch die ersten zwei Nächte im selben Hostel untergebracht und nehmen an der Infoveranstaltung in Auckland teil. Alle Teilnehmer erhalten einige Tage nach der Buchung ihr Passwort für unser Forum: Das Reiseforum für alle, die gerade mit uns Down Under sind. Und außerdem gibt es in Neuseeland in jedem Hostel Reisende aus der ganzen Welt, die auch auf der Suche nach Anschluss sind!
Was sollte man an Gepäck mitnehmen?
Die goldene Regel für Rucksackreisende ist: Was man einpackt, muss man auch schleppen! Deshalb sollte man nicht zu viel Gepäck mitnehmen. Wichtig sind ein paar feste Schuhe, Sandalen, einige leichte Kleidungsstücke, aber auch einen Pullover und eine dünne Jacke. Wer in den Winter- und Frühjahrsmonaten in Neuseeland unterwegs ist, sollte warme Kleidung nicht vergessen. Außerdem sollte man einen Schlafsack mitnehmen und einige ältere Kleidungsstücke, besonders für die Arbeit auf Farmen. Wer in der Gastronomie oder im Büro einen Job sucht, sollte auch ein paar „edlere“ Kleidungstücke einpacken.
Kann meine dortige Tätigkeit auch als Praktikum gelten?
Das kommt ganz darauf an, welche Kriterien Ihr Praktikum erfüllen muss, in der Regel allerdings nicht. Auf jeden Fall erhalten Sie nach Beendigung des Programms ein Zertifikat von TravelWorks, das bescheinigt, wann und wie lange Sie an dem Programm teilgenommen haben.
Gibt es die Möglichkeit während des Aufenthalts weiter Kindergeld zu beziehen?
In der Regel wird das Kindergeld während eines solchen Aufenthaltes nicht weiter gezahlt. Ob es in Ihrem Fall möglich ist, müssten Sie individuell bei der Familienkasse beim Arbeitsamt abklären. Die Kriterien sind mittlerweile deutlich verschärft worden, so dass auch wir keine allgemeingültige Auskunft von der Kindergeldstelle bekommen. Wir stellen Ihnen jedoch gerne ein Formular aus, welches Sie zur Bestätigung bei der Kindergeldkasse einreichen können.
Was sind die nächsten Schritte?
Sollten Sie sich für diesen Aufenthalt entscheiden, können Sie das Online Formular ausfüllen und erhalten danach ein Buchungsformular, welches ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie diverse Formulare, die Sie ausgefüllt an uns zurückschicken.
